Ergebnis der KV-Verhandlungen 2023 FSW & Töchter

Hervorgehoben

Prämie zur Abfederung der Teuerung, Valorisierung aller Gehälter um 10,5 %.

​Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 14. Juni 2023 eine Einigung erzielt. Im Fokus der diesjährigen Verhandlungen stand die aktuell hohe Inflation und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer:innen. Hier haben sich FSW-Geschäftsführung, Gewerkschaft und Betriebsrät:innen auf Maßnahmen geeinigt, die unmittelbar greifen und eine deutlich spürbare finanzielle Verbesserung mit sich bringen –​ im laufenden Kalenderjahr und natürlich langfristig. 

Das Maßnahmenpaket tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft und gliedert sich in zwei Teile:   

Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023: Teuerungsprämie – doppelte Prämie im Juli (steuer- und abgabenfrei)  

  • Ein Zusatzkollektivvertrag regelt die steuerbegünstigte Teuerungsprämie für Privatangestellte und Lehrlinge (ausgenommen Ferialarbeitnehmende). Die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Teuerungsprämie ist eine Maßnahme des Bundes im Rahmen des Anti-Teuerungspakets und wird seitens FSW im Sinne der Arbeitnehmer:innen umgesetzt.  
  • Die Berücksichtigung der Teuerungsprämie entspricht für den Zeitraum 1.7.2023 – 31.12.2023 einer Erhöhung von 10,5 % des monatlichen regelmäßigen Gehalts gem. KV Punkt 41.2.
  • Die Verhandlungspartner:innen haben auf Grund der derzeitigen Teuerungsbelastungen entschieden, diese Prämie im ersten Auszahlungsmonat (Juli 2023) in doppelter Höhe auszuzahlen.
  • In jenen Gehaltsbändern bzw. Ausprägungen, in welchen durch die Auszahlung der maximal möglichen Teuerungsprämie (bis zu maximal Euro 3.000/Kalenderjahr 2023) die vereinbarte prozentuelle Erhöhung von 10,5 % nicht erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Zuzahlung bis zur Erreichung der vereinbarten Prozentzahl von 10,5 %. Diese Zuzahlung unterliegt nicht der Steuerbegünstigung.
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht. 
  • Die Entlohnung der Ferialarbeitnehmenden wird ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht.

Dieser Teil des Maßnahmenpaketes gilt bis 31.12.2023 und sorgt durch die steuer- und beitragsfreie Prämie für mehr Netto vom Brutto für alle Arbeitnehmer:innen. Die Ausgangsbasis für das zweite Maßnahmenpaket ist wieder die Gehaltstabelle sowie die IST-Gehälter der 18. Novelle (2022/2023).

Ab Jänner 2024: Valorisierung der Gehälter (ab 1.1.2024) –​ hier gelten wieder die üblichen Steuer- und Abgabenpflichten

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 10,5 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 10,5 % erhöht. 
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um
    10,5 % erhöht. 
  • Die Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden um
    10,5 % erhöht.

Wir konnten damit erreichen, dass das Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung somit jedenfalls über 2.000,– brutto liegt.

Diesem Abschluss sind intensive Diskussionen mit der Belegschaft vorausgegangen. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass uns alle die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen bereichsübergreifend bewegt haben. Im Rahmen der im Vorfeld stattgefundenen Betriebsversammlungen hat es dazu sehr lebhafte Diskussionen gegeben. Die aktive Beteiligung der Belegschaft an diesen Verhandlungen hat die Gewerkschaft bei den Verhandlungen wiederholt ins Treffen geführt, um einen guten Lohnabschluss zu erreichen. Und das ist mit diesem Abschluss letztendlich auch gelungen. Dafür möchten wir uns bei euch herzlich bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön auch an alle Mitarbeiter:innen, die durch ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft die Position von Arbeitnehmer:innenvertretungen gestärkt haben. Gemeinsam sind wir stark und können auch etwas bewegen!

Extrablatt Nr. 242_KV-Erhöhung 2023


BV Zur Regelung der Arbeitszeit der Betreuer:innen, der Protier:innen und des Küchenpersonals in der FSW-LGM GmbH.

In der Fassung vom 01.01.2022.

Anhang 1: Ergänzung zur Vereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit der
Betreuer:innen, Portier:innen und des Küchenpersonals in der FSW-LGM GmbH

Nachzulesen im Intranet unter:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

BV zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
BV zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365 in der Fassung vom 01.07.2021
Anhang 1 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365
Anhang 2 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365
Anhang 3 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365

https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Ergebnis der KV-Verhandlungen 2022 FSW&Töchter

Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 15. Juni 2022 eine Einigung erzielt.

Folgende Gehaltsanpassungen wurden mit Wirksamkeit 1.7.2022 beschlossen:

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 4,1 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 3,5 % erhöht.
  • Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 4,1 % erhöht.
  • Das Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden jeweils um 4,1 % erhöht.

Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Erhöhung der Lebensmittelgutscheine und Geschenkgutscheine

Im Zuge der Verhandlungen wurde auch eine neuerliche Anhebung der Lebensmittelgutscheine – von € 1,50 auf € 2,00 – beschlossen (siehe Punkt 15. der BV). Außerdem wird der Wert der Geschenkgutscheine von € 7,00 auf € 14,00 monatlich verdoppelt (siehe Punkt 16. der BV).

Zusatzurlaub für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung

Für Arbeitnehmer:innen mit einem Behinderungsgrad ab 60 % beträgt der Zusatzurlaub gemäß Punkt 5.4 des KV nunmehr sieben Werktage (statt bisher sechs Werktage).

Darüber hinaus wurden redaktionelle Anpassungen des Kollektivvertrags vorgenommen.

Den neuen Kollektivvertrag finden Sie in Kürze im Intranet unter:
Service>Richtlinien und Prozesse

Extrablatt Nr.227_KV-Erhöhung 2022

Betriebsvereinbarung “Technik”

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit der Soft- und Hardware und den erzeugten Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf technische Geräte und IT-Lösungen (Videoüberwachung, Kopiergeräte, elektronische Schlüsselsysteme, etc.).

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur Regelung des Einsatzes von technischen Systemen:
inkl. Anhang1_Datenblatt Enterprise Mobility Management Systems (S.15)
inkl. Anhang2_Datenblatt Videoüberwachung und Schließsysteme (S.19)
inkl. Anhang3_Datenblatt Mulitfunktionsgeräte (S.37)
inkl. Anhang4_Datenblatt 1450 Gesunheitsberatung Wien (S.40)
inkl. Anhang5_Datenblatt Telefonie BASIS (s.45)
inkl. Anhang5a_Datenblatt TelefonieERWEITERT (s.51)
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx
Anhang Datenblatt 1450 Gesundheitsberatung Wien

BV zur Regelung der Arbeitszeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der Mobilen Hauskrankenpflege

Hervorgehoben

Die BV gilt für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der Mobilen Hauskrankenpflege. Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit für diese beiden Berufsgruppen und wird durch eine Vereinbarung ergänzt die den Schichtbetrieb näher regelt

BV Regelung der Arbeitszeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der MobHKP

Betriebsvereinbarung betriebliche Zusatzleistung inkl. einer betrieblichen Kollektivversicherung

Betriebsvereinbarung regelt für alle privatangestellten Mitarbeiter:innen Zusatzleistungen die man in unseren Betrieben  zusätzlich zu den bisherigen Vereinbarungen bekommt (Zusatzfreizeit, Geldleistung)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur Regelung der betrieblichen Zusatzleistung inklusive einer betrieblichen Kollektivversicherung
inkl.Anhang 1,2 und 3
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Beilage FAQ zur BV betriebliche Kollektivversicherung

2019/03/Anhang_2_Zuzahlungsvereinbarung_AN.pdf

Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für das telefon- und webbasierte Erstkontakt- und Beratungsservice (TEWEB-Gesundheitsberatung)

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit (Schichtdienst) für MitarbeiterInnen im KundInnenservice Abteilung TEWEB-Gesundheitsberatung.

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung TEWEB-Gesundheitsberatung (mit Anhang 1, der die Schichten festlegt)
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Betriebsvereinbarung Zeiterfassung (ATOSS)

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit der Soft- und Hardware und den erzeugten Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf die Zeiterfassung (ATOSS im FSW&Töchter).

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Betriebsvereinbarung für die in der Obdach Wien gemeinnützige GmbH beschäftigten ArbeitnehmerInnen im Schichtdienst

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit für die in der ODW beschäftigten KollegInnen im Schichtdienst.

nachzulesen im Intranet unter:

Betriebsvereinbarung mobile Datenerfassung (MOCCA)

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit Hard-, Software und Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf die verwendete Software MOCCA zur mobilen Datenerfassung in der MHKP

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur mobilen Leistungserfassung
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

20150428_BV-mobilen-Leistungserfassung_MHKP

Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung 2021

Diese Betriebsvereinbarung ist notwendig um den, im Kollektivvertrag festgelegten Leistungslohn auszuzahlen. (die Höhe der Einzahlung in die “Auszahlungstöpfe” ist im Kollektivvertrag geregelt)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung in der Fassung vom 1.1.2021:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

BV für den 24.12 und 31.12

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Privatangestellte MitarbeiterInnen im FSW, der Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH und der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH. Die Vereinbarung regelt die Arbeitzeit und das zusätzliche Entgelt am 24.12 und 31.12, sofern es zwingend notwendig ist an diesen Tage Dienst zu verrichten (Definition in der BV)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung 24.12. und 31.12.
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Aktueller Kollektivvertrag

Hier können sie den aktuellen Kollektivvertrag und die jeweilige aktuelle Novelle, der/die zwischen der Gewerkschaft Younion und dem FSW abgeschlossen wurde lesen/ downloaden:

Kollektivvertrag ab 01.07.2023 
19.Novelle zum FSW Kollektivvertrag 2023

Kollektivvertrag ab. 01.01.2024
20. Novelle zum FSW Kollektivvertrag 2024

FSW_Zuordnungstabelle Jobfamilien

Gehaltsschemata 2023
Gehaltsschemata 2024