younion Kinderaktion – Ermäßigter Urlaub 2024

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Für younion Mitglieder zahlt sich ein Aufenthalt mit Kindern im Hotel Grimmingblick oder Vital-Hotel-Styria doppelt aus!

Wenn Sie noch keinen Urlaub gebucht haben, wie wäre es mit einem Urlaub in der schönen Steiermark.

Dabei kann auch noch doppelt gespart werden. Die younion Kinderaktion gilt NUR für die beiden unten angeführten Destinationen,
für den Zeitraum vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024:

Ermäßigung:

  • für Kinder bis 14,99 Jahre erhalten Sie 100 %
  • für Kinder bis 18,99 Jahre erhalten Sie 50 %

Voraussetzungen:

  • Eine aufrechte Mitgliedschaft bei der younion, Landesgruppe Wien mit Sozialwerksbeitrag mindestens eines Eltern- bzw. Großelternteils, der selbst den Urlaub antritt.
  • Kind im Zimmer des Mitgliedes, der Eltern/Großeltern oder im Familienzimmer.
  • Das Mitglied zahlt vorab den gesamten Preis abzüglich der vom jeweiligen Hotel festgelegten Ermäßigungen. Nach Aufenthalt im jeweiligen Hotel wird mittels Rechnung lautend auf das Mitglied im Infocenter der younion bis 3 Monate nach Urlaubsende der bezahlte Kinderpreis zu 100 % bzw. 50 % bar rückerstattet.
  • Der Aufenthalt ist im Aktionszeitraum auf 14 Tage begrenzt.
  • Die Ermäßigungen kommen nicht zum Tragen, wenn die Reise für das Kind/die Kinder kostenlos war!

Letzter Auszahlungstag: 3 Monate nach Urlaubsende

Erforderliche Unterlagen:

  • Rechnung lautet auf das Mitglied
  • Bestätigung des Hotels über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder
  • Kopie eines Dokumentes (Reisepass, Mutter-Kind-Pass, usw.) aus dem das Alter des Kindes/der Kinder hervorgeht
  • Bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zwingend der Schüler- bzw. Lehrlingsausweis
  • Ausweiskopie (Reisepass/Führerschein) des Mitgliedes (Eltern, Großeltern)

Weitere Informationen erhalten Sie im
Infocenter der younion 

Schulstartgeld 2023 – für Younion Gewerkschaftsmitglieder

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Liebe Kolleg:innen!

Auch in diesem Jahr unterstützt die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe 1 Ihre Mitglieder, deren Kinder im Jahr 2023 die 1. Klasse Volkschule bzw. die 5. Schulstufe (1. Klasse AHS Unterstufe bzw. 1. Klasse Mittelschule) besuchen, mit einem Beitrag in Höhe von € 50,-.

Wie kommen Sie zu ihrem Unterstützungsbeitrag?

  • Online das Formular über HG 1 – Schulstartgeld herunterladen, ausgefüllt und inklusive einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung des Kindes, bis spätestens 30.11.2023 bei der örtlichen Gewerkschaftsvertretung abgeben.

Nach Prüfung der Unterlagen durch das Büro der Hauptgruppe 1, erfolgt die Auszahlung des Unterstützungsbeitrags durch die örtliche Gewerkschaftsvertretung.

Stark durch Zusammenhalt!

Hauptgruppe 1

Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
Tel.: 01/4000/83710
E-Mail: post@hg1.wien.gv.at
www.hg1.at

Ergebnis der KV-Verhandlungen 2023 FSW & Töchter

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Prämie zur Abfederung der Teuerung, Valorisierung aller Gehälter um 10,5 %.

​Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 14. Juni 2023 eine Einigung erzielt. Im Fokus der diesjährigen Verhandlungen stand die aktuell hohe Inflation und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer:innen. Hier haben sich FSW-Geschäftsführung, Gewerkschaft und Betriebsrät:innen auf Maßnahmen geeinigt, die unmittelbar greifen und eine deutlich spürbare finanzielle Verbesserung mit sich bringen –​ im laufenden Kalenderjahr und natürlich langfristig. 

Das Maßnahmenpaket tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft und gliedert sich in zwei Teile:   

Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023: Teuerungsprämie – doppelte Prämie im Juli (steuer- und abgabenfrei)  

  • Ein Zusatzkollektivvertrag regelt die steuerbegünstigte Teuerungsprämie für Privatangestellte und Lehrlinge (ausgenommen Ferialarbeitnehmende). Die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Teuerungsprämie ist eine Maßnahme des Bundes im Rahmen des Anti-Teuerungspakets und wird seitens FSW im Sinne der Arbeitnehmer:innen umgesetzt.  
  • Die Berücksichtigung der Teuerungsprämie entspricht für den Zeitraum 1.7.2023 – 31.12.2023 einer Erhöhung von 10,5 % des monatlichen regelmäßigen Gehalts gem. KV Punkt 41.2.
  • Die Verhandlungspartner:innen haben auf Grund der derzeitigen Teuerungsbelastungen entschieden, diese Prämie im ersten Auszahlungsmonat (Juli 2023) in doppelter Höhe auszuzahlen.
  • In jenen Gehaltsbändern bzw. Ausprägungen, in welchen durch die Auszahlung der maximal möglichen Teuerungsprämie (bis zu maximal Euro 3.000/Kalenderjahr 2023) die vereinbarte prozentuelle Erhöhung von 10,5 % nicht erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Zuzahlung bis zur Erreichung der vereinbarten Prozentzahl von 10,5 %. Diese Zuzahlung unterliegt nicht der Steuerbegünstigung.
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht. 
  • Die Entlohnung der Ferialarbeitnehmenden wird ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht.

Dieser Teil des Maßnahmenpaketes gilt bis 31.12.2023 und sorgt durch die steuer- und beitragsfreie Prämie für mehr Netto vom Brutto für alle Arbeitnehmer:innen. Die Ausgangsbasis für das zweite Maßnahmenpaket ist wieder die Gehaltstabelle sowie die IST-Gehälter der 18. Novelle (2022/2023).

Ab Jänner 2024: Valorisierung der Gehälter (ab 1.1.2024) –​ hier gelten wieder die üblichen Steuer- und Abgabenpflichten

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 10,5 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 10,5 % erhöht. 
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um
    10,5 % erhöht. 
  • Die Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden um
    10,5 % erhöht.

Wir konnten damit erreichen, dass das Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung somit jedenfalls über 2.000,– brutto liegt.

Diesem Abschluss sind intensive Diskussionen mit der Belegschaft vorausgegangen. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass uns alle die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen bereichsübergreifend bewegt haben. Im Rahmen der im Vorfeld stattgefundenen Betriebsversammlungen hat es dazu sehr lebhafte Diskussionen gegeben. Die aktive Beteiligung der Belegschaft an diesen Verhandlungen hat die Gewerkschaft bei den Verhandlungen wiederholt ins Treffen geführt, um einen guten Lohnabschluss zu erreichen. Und das ist mit diesem Abschluss letztendlich auch gelungen. Dafür möchten wir uns bei euch herzlich bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön auch an alle Mitarbeiter:innen, die durch ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft die Position von Arbeitnehmer:innenvertretungen gestärkt haben. Gemeinsam sind wir stark und können auch etwas bewegen!

Extrablatt Nr. 242_KV-Erhöhung 2023


An alle Mitarbeiter:innen des FSW & Töchter, die bei der YOUNION Gewerkschaftsmitglied sind:

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Seit 01.04.2023 unterstützt die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe 1 Gewerkschaftsmitglieder mit einem einmaligen Beitrag in Höhe von € 150,00 nach der Geburt eines Kindes (Kinder die ab 1.4.2023 geboren worden sind).

Wie komme ich zu meinem Unterstützungsbeitrag?

Das Antragsformular

  • online ausfüllen oder downloaden.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bitte bis spätestens 12 Monate nach der Geburt entweder:
    • per Post an younion – Hauptgruppe 1, Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock, 1030 Wien senden,
    • oder per E-Mail an post@hg1.wien.gv.at übermitteln.
  • Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung des Betrags auf das angegebene Konto. 

Nähere Informationen und Voraussetzungen sind auf dem Antragsformular oder unter www.hg1.at angeführt.

Extrablatt 2023

Hier finden Sie die Exemplare des Extrablattes 2023 mit den Themen:

Extrablatt Nr. 238_Reden wir über unser Geld!
Extrablatt Nr. 239_Führung durch das Fälschermuseum
Extrablatt Nr. 240_Führung durch den Stephansdom
Extrablatt Nr. 241_Führung durch die Ausstellung im Unteren Belvedere
Extrablatt Nr .242_Abschluss KV 2023
Extrablatt Nr. 243_Orthopädische Sprechstunde
Extrablatt Nr. 244_Unbekanntes unterirdisches Wien
Extrablatt Nr. 245_Rathausführung
Extrablatt Nr. 246_Gewerkschaftsdemonstration
Extrablatt Nr. 247_Ideengarten
Extrablatt Nr. 248_Parlament
Extrablatt Nr. 249_Betriebsversammlung FSW, WPB und LGM
Extrablatt Nr. 250_Niemals allein

Bericht über die Betriebsversammlungen

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Betriebsversammlungen wie früher und doch auch ganz anders

Das Motto der heurigen Betriebsversammlungen waren die bevorstehenden Kollektivvertragsverhandlungen.

Dass steigende Inflationszahlen in Verbindung mit einer Teuerung, von der alle Lebensbereiche betroffen sind, auch ein gesteigertes Interesse an den Verhandlungen mit sich bringen, war klar. Die große Anzahl von Mitarbeiter:innen, die persönlich oder via Teams an den Versammlungen teilgenommen haben, haben diese Einschätzung bestätigt. Gerade in den unteren Lohngruppen bringt die momentane Entwicklung Mitarbeiter:innen in existentiell bedrohliche Situationen.

Bei unseren diversen Betriebsversammlungen war es uns wichtig, die Kollektivvertragsverhandlungen auf unterschiedlichen Ebenen zu beleuchten:

  • Wie waren die Abschlüsse im Umfeld des FSW?
  • Warum ist die Beobachtung dieser Abschlüsse für uns relevant?
  • Welche Bedeutung hat die rollierende Inflation für die Einschätzung eines Kollektivvertragsabschlusses?
  • Welche Rolle nehmen Gewerkschaft und Betriebsrat bei den Kollektivvertragsverhandlungen ein?
  • Wie ist das Procedere bei Kollektivvertragsverhandlungen?

Worum geht es bei den Lohnverhandlungen

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Kulturveranstaltung: Führung durch das Fälschermuseum

Die Geschichte von Kunstfälschungen geht weit zurück und bleibt ein Dauerthema. Hier werden spektakuläre Kriminalgeschichten rund um die gefälschten Werke berühmt berüchtigter Kunstfälscher:innen erzählt.

weitere Infos in unserem Extrablatt:
Extrablatt 239_Führung durch das Fälschermuseum

Anmeldungen bitte per E-Mail an: betriebsrat@fsw.at.
Anmeldefrist: 18.04.23.

BV Zur Regelung der Arbeitszeit der Betreuer:innen, der Protier:innen und des Küchenpersonals in der FSW-LGM GmbH.

In der Fassung vom 01.01.2022.

Anhang 1: Ergänzung zur Vereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit der
Betreuer:innen, Portier:innen und des Küchenpersonals in der FSW-LGM GmbH

Nachzulesen im Intranet unter:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Eier aus der Steiermark !

Alle vierzehn Tage, immer an einem Dienstag, kommt Herr Stuhlhofer Andreas aus der Steiermark und verkauft aus seinem eigenem Betrieb Eier aus Bodenhaltung in der Guglgasse 7-9.

Wie komme ich zu den Eiern?
Dienstag, alle 14 Tage, bleibt Herr Stuhlhofer in der Zeit von 9:30 – 9:45 Uhr beim Aus- und Eingang des FSW seitlich beim Cenaro stehen.

10 Stück Eier aus Bodenhaltung kosten Euro 2,80.

Die nächsten Liefertage sind:
Dienstag, 23.04., 07.05., 21.05., 04.06, 18.06, 02.07,16.07, 30.07., 13.08., 27.08.2024, 10.09., 24.09., 08.10, 22.10, … und alle weiteren vierzehn Tage!

BV zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
BV zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365 in der Fassung vom 01.07.2021
Anhang 1 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365
Anhang 2 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365
Anhang 3 zur BV in der Fassung vom 1.7.21 zur Regelung der Nutzung von Microsoft 365

https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Ergebnis der KV-Verhandlungen 2022 FSW&Töchter

Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 15. Juni 2022 eine Einigung erzielt.

Folgende Gehaltsanpassungen wurden mit Wirksamkeit 1.7.2022 beschlossen:

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 4,1 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 3,5 % erhöht.
  • Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 4,1 % erhöht.
  • Das Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden jeweils um 4,1 % erhöht.

Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Erhöhung der Lebensmittelgutscheine und Geschenkgutscheine

Im Zuge der Verhandlungen wurde auch eine neuerliche Anhebung der Lebensmittelgutscheine – von € 1,50 auf € 2,00 – beschlossen (siehe Punkt 15. der BV). Außerdem wird der Wert der Geschenkgutscheine von € 7,00 auf € 14,00 monatlich verdoppelt (siehe Punkt 16. der BV).

Zusatzurlaub für Arbeitnehmer:innen mit Behinderung

Für Arbeitnehmer:innen mit einem Behinderungsgrad ab 60 % beträgt der Zusatzurlaub gemäß Punkt 5.4 des KV nunmehr sieben Werktage (statt bisher sechs Werktage).

Darüber hinaus wurden redaktionelle Anpassungen des Kollektivvertrags vorgenommen.

Den neuen Kollektivvertrag finden Sie in Kürze im Intranet unter:
Service>Richtlinien und Prozesse

Extrablatt Nr.227_KV-Erhöhung 2022

KARIN’S GIFTSHOP

Ob Würziges, Süßes, Essige & Öle, Risotto und Chutney. Im Karin’s Giftshop findest du so einiges an kulinarischen Schmankerln.

Als FSW Mitarbeiter:innen erhalten wir mit einem Gutscheincode 15 % Rabatt!
Bei einem Bestellwert ab Euro 35,– ist die Lieferung portofrei.
Hier geht’ s zur Website: www.karins-giftshop.at

Vorgangsweise:
1. auf der Website als Neukunde anmelden und registrieren.
2. Lebensmittel aussuchen und Gutscheincode eingeben: Fsw15
3. Bezahlen.
Wer sich die Ware nicht schicken lassen will, kann sie natürlich auch persönlich vom Geschäft abholen:
Karin´s Giftshop
Lehargasse 19
7201 Neudörfl

Sascha Faderny (FSW)

Funktionen:
Delegierter zur Konzernvertretung (kooptiert)
2. Stv. Betriebsratsvorsitzender FSW
2. Stv. Vors. des Dienststellenausschusses 107

(Personalvertretung)
BZ Pflege – und Betreuung – Pflegeplatzmanagement

Telefon:  +43 (0) 5 05 379 – 10986
Mobil: +43 (0) 676 / 8289 10986
E-Mail: sascha.faderny@fsw.at
Büro: 1030 Wien, Guglgasse 7-9/B.OG 01.24

Stellenbeschreibung

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Liebe Kolleg:innen,

In den letzten Monaten wurde vielen von Ihnen eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vorgelegt. Zahlreiche Kolleg:innen haben sich daraufhin an ihre Betriebsrät:innen gewandt.

Wir haben in unseren Sitzungen ausführlich über die neuen Stellenbeschreibungen diskutiert und uns dabei die folgende Meinung gebildet:

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Altersteilzeit für Stadt Wien-Mitarbeiter:innen

Liebe Magistrats-Mitarbeiter:innen im FSW,

Die Stadt Wien hat nun die Informationen über die Regelungen zur Altersteilzeit für Stadt Wien Mitarbeiter:innen veröffentlicht. In Kurzform findet ihr Wissenswertes in dieser Broschüre.
Die Details dazu stehen auf der internen Website der Stadt Wien Wien Intern Live – Altersteilzeit – M02 (magwien.gv.at) zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung.