Extrablatt 261_UNO City
Extrablatt
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Das Extrablatt wird in den meisten Dienststellen an den Türen der Personal-WC’s ausgehängt und trägt daher den Spitznamen “Klozeitung”. Auf einer A4 Seite erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung aktueller Themen und Aktivitäten.
Aktuell:
Extrablatt 250_Niemals alleine
Extrablatt 251_Staatskünstler im Rabenhof
Extrablatt 252_AK-Wahl 2024
Extrablatt 253_Führung im Wien Museum
Extrablatt 254_Museum der Illusionen mit Magic Show ABGESAGT
Extrablatt 255_Das 6te Gebot
Extrablatt 256_Ergebnis AK-Wahl 2024
Extrablatt 257_Betriebsversammlung
Extrablatt 258_Jubiläumsgeld
Extrablatt 259_Dritte-Mann Tour
Extrablatt 260_Frauenpower Friedhofsmauer
Extrablatt 261_UNO City
younion Kinderaktion – Ermäßigter Urlaub 2024
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Für younion Mitglieder zahlt sich ein Aufenthalt mit Kindern im Hotel Grimmingblick oder Vital-Hotel-Styria doppelt aus!
Wenn Sie noch keinen Urlaub gebucht haben, wie wäre es mit einem Urlaub in der schönen Steiermark.
Dabei kann auch noch doppelt gespart werden. Die younion Kinderaktion gilt NUR für die beiden unten angeführten Destinationen,
für den Zeitraum vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024:
Ermäßigung:
- für Kinder bis 14,99 Jahre erhalten Sie 100 %
- für Kinder bis 18,99 Jahre erhalten Sie 50 %
Voraussetzungen:
- Eine aufrechte Mitgliedschaft bei der younion, Landesgruppe Wien mit Sozialwerksbeitrag mindestens eines Eltern- bzw. Großelternteils, der selbst den Urlaub antritt.
- Kind im Zimmer des Mitgliedes, der Eltern/Großeltern oder im Familienzimmer.
- Das Mitglied zahlt vorab den gesamten Preis abzüglich der vom jeweiligen Hotel festgelegten Ermäßigungen. Nach Aufenthalt im jeweiligen Hotel wird mittels Rechnung lautend auf das Mitglied im Infocenter der younion bis 3 Monate nach Urlaubsende der bezahlte Kinderpreis zu 100 % bzw. 50 % bar rückerstattet.
- Der Aufenthalt ist im Aktionszeitraum auf 14 Tage begrenzt.
- Die Ermäßigungen kommen nicht zum Tragen, wenn die Reise für das Kind/die Kinder kostenlos war!
Letzter Auszahlungstag: 3 Monate nach Urlaubsende
Erforderliche Unterlagen:
- Rechnung lautet auf das Mitglied
- Bestätigung des Hotels über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder
- Kopie eines Dokumentes (Reisepass, Mutter-Kind-Pass, usw.) aus dem das Alter des Kindes/der Kinder hervorgeht
- Bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zwingend der Schüler- bzw. Lehrlingsausweis
- Ausweiskopie (Reisepass/Führerschein) des Mitgliedes (Eltern, Großeltern)
Weitere Informationen erhalten Sie im
Infocenter der younion
- Maria-Theresien-Straße 11
1090 Wien - Tel.: 01/313 16-83720 oder
- E-Mail: infocenter(at)younion.at
Schulstartgeld 2024 – für Younion Gewerkschaftsmitglieder
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Liebe Kolleg:innen!
Auch heuer unterstützet die Hauptgruppe 1 wieder Familien mit Euro 50,–, deren Kinder im Herbst mit der 1. Klasse Volksschule und mit Euro 100,– die in der 5. Schulstufe beginnen.
Wie kommen Sie zu ihrem Unterstützungsbeitrag?
- Online das Formular über HG 1 – Schulstartgeld herunterladen, ausgefüllt und inklusive einer Kopie der Schulbesuchsbestätigung des Kindes, ab dem 1. Schultag bis spätestens 29.11.2024 bei der örtlichen Gewerkschaftsvertretung abgeben.
Nach Prüfung der Unterlagen durch das Büro der Hauptgruppe 1, erfolgt die Auszahlung des Unterstützungsbeitrags durch die örtliche Gewerkschaftsvertretung. Auszahlung erfolgt einmalig pro Kind.
Stark durch Zusammenhalt!
Hauptgruppe 1
Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock
1030 Wien
Tel.: 01/4000/83710
E-Mail: post@hg1.wien.gv.at
www.hg1.at
An alle Mitarbeiter:innen des FSW & Töchter, die bei der YOUNION Gewerkschaftsmitglied sind:
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Seit 01.04.2023 unterstützt die younion _ Die Daseinsgewerkschaft – Hauptgruppe 1 Gewerkschaftsmitglieder mit einem einmaligen Beitrag in Höhe von € 150,00 nach der Geburt eines Kindes (Kinder die ab 1.4.2023 geboren worden sind).
Wie komme ich zu meinem Unterstützungsbeitrag?
Das Antragsformular
- online ausfüllen oder downloaden.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bitte bis spätestens 12 Monate nach der Geburt entweder:
- per Post an younion – Hauptgruppe 1, Modecenterstraße 14/Block C/5. Stock, 1030 Wien senden,
- oder per E-Mail an post@hg1.wien.gv.at übermitteln.
- Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung des Betrags auf das angegebene Konto.
Nähere Informationen und Voraussetzungen sind auf dem Antragsformular oder unter www.hg1.at angeführt.
Ergebnis der KV-Verhandlungen 2023 FSW & Töchter
Prämie zur Abfederung der Teuerung, Valorisierung aller Gehälter um 10,5 %.
Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 14. Juni 2023 eine Einigung erzielt. Im Fokus der diesjährigen Verhandlungen stand die aktuell hohe Inflation und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer:innen. Hier haben sich FSW-Geschäftsführung, Gewerkschaft und Betriebsrät:innen auf Maßnahmen geeinigt, die unmittelbar greifen und eine deutlich spürbare finanzielle Verbesserung mit sich bringen – im laufenden Kalenderjahr und natürlich langfristig.
Das Maßnahmenpaket tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft und gliedert sich in zwei Teile:
Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023: Teuerungsprämie – doppelte Prämie im Juli (steuer- und abgabenfrei)
- Ein Zusatzkollektivvertrag regelt die steuerbegünstigte Teuerungsprämie für Privatangestellte und Lehrlinge (ausgenommen Ferialarbeitnehmende). Die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Teuerungsprämie ist eine Maßnahme des Bundes im Rahmen des Anti-Teuerungspakets und wird seitens FSW im Sinne der Arbeitnehmer:innen umgesetzt.
- Die Berücksichtigung der Teuerungsprämie entspricht für den Zeitraum 1.7.2023 – 31.12.2023 einer Erhöhung von 10,5 % des monatlichen regelmäßigen Gehalts gem. KV Punkt 41.2.
- Die Verhandlungspartner:innen haben auf Grund der derzeitigen Teuerungsbelastungen entschieden, diese Prämie im ersten Auszahlungsmonat (Juli 2023) in doppelter Höhe auszuzahlen.
- In jenen Gehaltsbändern bzw. Ausprägungen, in welchen durch die Auszahlung der maximal möglichen Teuerungsprämie (bis zu maximal Euro 3.000/Kalenderjahr 2023) die vereinbarte prozentuelle Erhöhung von 10,5 % nicht erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Zuzahlung bis zur Erreichung der vereinbarten Prozentzahl von 10,5 %. Diese Zuzahlung unterliegt nicht der Steuerbegünstigung.
- Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht.
- Die Entlohnung der Ferialarbeitnehmenden wird ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht.
Dieser Teil des Maßnahmenpaketes gilt bis 31.12.2023 und sorgt durch die steuer- und beitragsfreie Prämie für mehr Netto vom Brutto für alle Arbeitnehmer:innen. Die Ausgangsbasis für das zweite Maßnahmenpaket ist wieder die Gehaltstabelle sowie die IST-Gehälter der 18. Novelle (2022/2023).
Ab Jänner 2024: Valorisierung der Gehälter (ab 1.1.2024) – hier gelten wieder die üblichen Steuer- und Abgabenpflichten
- Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 10,5 % erhöht.
- Die IST-Gehälter werden um 10,5 % erhöht.
- Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um
10,5 % erhöht. - Die Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden um
10,5 % erhöht.
Wir konnten damit erreichen, dass das Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung somit jedenfalls über 2.000,– brutto liegt.
Diesem Abschluss sind intensive Diskussionen mit der Belegschaft vorausgegangen. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass uns alle die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen bereichsübergreifend bewegt haben. Im Rahmen der im Vorfeld stattgefundenen Betriebsversammlungen hat es dazu sehr lebhafte Diskussionen gegeben. Die aktive Beteiligung der Belegschaft an diesen Verhandlungen hat die Gewerkschaft bei den Verhandlungen wiederholt ins Treffen geführt, um einen guten Lohnabschluss zu erreichen. Und das ist mit diesem Abschluss letztendlich auch gelungen. Dafür möchten wir uns bei euch herzlich bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön auch an alle Mitarbeiter:innen, die durch ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft die Position von Arbeitnehmer:innenvertretungen gestärkt haben. Gemeinsam sind wir stark und können auch etwas bewegen!
Extrablatt Nr. 242_KV-Erhöhung 2023
Bericht über die Betriebsversammlungen
Betriebsversammlungen wie früher und doch auch ganz anders
Das Motto der heurigen Betriebsversammlungen waren die bevorstehenden Kollektivvertragsverhandlungen.
Dass steigende Inflationszahlen in Verbindung mit einer Teuerung, von der alle Lebensbereiche betroffen sind, auch ein gesteigertes Interesse an den Verhandlungen mit sich bringen, war klar. Die große Anzahl von Mitarbeiter:innen, die persönlich oder via Teams an den Versammlungen teilgenommen haben, haben diese Einschätzung bestätigt. Gerade in den unteren Lohngruppen bringt die momentane Entwicklung Mitarbeiter:innen in existentiell bedrohliche Situationen.
Bei unseren diversen Betriebsversammlungen war es uns wichtig, die Kollektivvertragsverhandlungen auf unterschiedlichen Ebenen zu beleuchten:
- Wie waren die Abschlüsse im Umfeld des FSW?
- Warum ist die Beobachtung dieser Abschlüsse für uns relevant?
- Welche Bedeutung hat die rollierende Inflation für die Einschätzung eines Kollektivvertragsabschlusses?
- Welche Rolle nehmen Gewerkschaft und Betriebsrat bei den Kollektivvertragsverhandlungen ein?
- Wie ist das Procedere bei Kollektivvertragsverhandlungen?
Worum geht es bei den Lohnverhandlungen
WeiterlesenGOURMET Mittags-Oase Guglgasse
Wählen Sie aus dem reichhaltigen und saisonalen Gourmet Sortiment!
Haben Sie Fragen zu ihrer Bestellung?
Frau Eveline Smola ist unsere Ansprechperson für die Gourmet-Küche und unter der Nummer 05 05 379 – DW 10 001 erreichbar.
Sie steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Ein kulinarisches Service unserer GOURMET Küche !
Wir sind stets bemüht, das Gourmet Angebot abwechslungsreich und vielfältig zu gestalten.
Geschmäcker sind jedoch sehr unterschiedlich, so auch die Wunschliste, die Sie uns zukommen lassen.
Da derzeit viele Mitarbeiter:innen vom FSW im Homeoffice/mobilen Büro sind, können wir aus Gründen der Ablaufdaten das Lager nicht mit dieser Vielfalt auffüllen.
Ihnen fehlt schon seit langem etwas im aktuellen Speiseplan? Kein Problem.
Einstieg ins Gourmet à la click – Service
Wie melde ich mich an? Wie bestelle ich? Wie zahle ich?
Stellenbeschreibung
Liebe Kolleg:innen,
In den letzten Monaten wurde vielen von Ihnen eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vorgelegt. Zahlreiche Kolleg:innen haben sich daraufhin an ihre Betriebsrät:innen gewandt.
Wir haben in unseren Sitzungen ausführlich über die neuen Stellenbeschreibungen diskutiert und uns dabei die folgende Meinung gebildet:
WeiterlesenAltersteilzeit für Stadt Wien-Mitarbeiter:innen
Liebe Magistrats-Mitarbeiter:innen im FSW,
Die Stadt Wien hat nun die Informationen über die Regelungen zur Altersteilzeit für Stadt Wien Mitarbeiter:innen veröffentlicht. In Kurzform findet ihr Wissenswertes in dieser Broschüre.
Die Details dazu stehen auf der internen Website der Stadt Wien Wien Intern Live – Altersteilzeit – M02 (magwien.gv.at) zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung.