Extrablatt

Hervorgehoben

Das Extrablatt wird in den meisten Dienststellen an den Türen der Personal-WC’s ausgehängt und trägt daher den Spitznamen “Klozeitung”. Auf einer A4 Seite erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung aktueller Themen und Aktivitäten.

Aktuell:
Extrablatt 250_Niemals alleine
Extrablatt 251_Staatskünstler im Rabenhof
Extrablatt 252_AK-Wahl 2024
Extrablatt 253_Führung im Wien Museum
Extrablatt 254_Museum der Illusionen mit Magic Show ABGESAGT
Extrablatt 255_Das 6te Gebot
Extrablatt 256_Ergebnis AK-Wahl 2024
Extrablatt 257_Betriebsversammlung
Extrablatt 258_Jubiläumsgeld
Extrablatt 259_Dritte-Mann Tour
Extrablatt 260_Frauenpower Friedhofsmauer
Extrablatt 261_UNO City
Extrablatt 262_Museum der Illusionen mit Magic Show



Konzernvertretung

Hervorgehoben

Der Konzern Fonds Soziales Wien besteht aus mehreren Betrieben in denen jeweils ein Betriebsrat oder eine Betriebsrätin gewählt wird. Um die Interessen aller Arbeitnehmer:innen im Unternehmen wahrzunehmen, delegieren die Betriebsrät:innen  (je nach Größe des Betriebes) Konzernbetriebsrät:innen in die Konzernvertretung. Derzeit sind das 14 Mandate.

GOURMET Mittags-Oase Guglgasse

Wählen Sie aus dem reichhaltigen und saisonalen Gourmet Sortiment!
Haben Sie Fragen zu ihrer Bestellung?
Frau Eveline Smola ist unsere Ansprechperson für die Gourmet-Küche und unter der Nummer 05 05 379 – DW 10 001 erreichbar.
Sie steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Ein kulinarisches Service unserer GOURMET Küche !

Wir sind stets bemüht, das Gourmet Angebot abwechslungsreich und vielfältig zu gestalten.
Geschmäcker sind jedoch sehr unterschiedlich, so auch die Wunschliste, die Sie uns zukommen lassen.

Da derzeit viele Mitarbeiter:innen vom FSW im Homeoffice/mobilen Büro sind, können wir aus Gründen der Ablaufdaten das Lager nicht mit dieser Vielfalt auffüllen.
Ihnen fehlt schon seit langem etwas im aktuellen Speiseplan? Kein Problem.

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Jugendvertrauensrat

Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als VermittlerIn zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein.

Nur wenn sich die JugendvertrauensrätInnen – meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind.

Wenn in einem Betrieb mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so können diese für die Vertretung ihrer besonderen Interessen einen Jugendvertrauensrat wählen. Die Tätigkeitsdauer des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre.

Walter Figelmüller (UG Younion)

Funktion:
1. stv. Betriebsratsvorsitzender ODW
Vorsitz Behindertenvertrauensperson des Teams Ungehindert Obdach Wien
1. stv. Konzernbehindertenvertrauensperson
Stellv. Kassier BR Fonds ODW
Obdach Soziale Wohnungsverwaltung

Telefon: + 43 (0) 1 / 24 5 24 – 40328
Mobil:  +43 (0) 676 / 8289 40463
E-Mail:  walter.figelmueller@fsw.at
Büro: 1150  Wien, Graumanng. 7/ A.1.OG Betriebsratsbüro

Kundenkarten

Im Büro des Betriebsrates (1030 Wien, Guglgasse 7-9 / A.OG3.13, Tel.: 05 05 379 – DW 10603 Claudia Fröhlich und 10966 Hermine Führer, können folgende Kundenkarten ausgeborgt werden:
– Metro
– Multikauf (vorher Rudolf Holzmann)
– AGM

RUNDUM-SERVICE der WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG

Die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG bietet einen RUNDUM-SERVICE mit Vorsorgeprodukten an.

FSW & Töchter Mitarbeiter:innen und YOUNION Gewerkschaftsmitglieder:innen erhalten Sonderkonditionen. Information und Ansprechpartner finden sie hier.

AKTUELLE ANGEBOTE

Folder_bestHEALTH_Sonderklasse Ihre private Krankenversicherung im Spital

WINS – Wiener Inklusions- und Nachhaltigkeits Shop

10 % Rabatt auf den Einkauf im gesamten Bio Sortiment für FSW – Mitarbeiter:innen
im Wiener Inklusions- und Nachhaltigkeits-Shop
https://shop.wins.wien/
Bei Einkauf im Onlineshop ist im Feld “Rabatt” unser Kürzel “FSW” als Rabattcode einzugeben.
Bei Einkauf direkt im Geschäft bitte den Mitarbeiter:innenausweis vorzeigen.

Adresse:
Wiener Inklusions- und Nachhaltigkeits Shop
An den Kohlenrutschen 10 Top 1
1020 Wien

Filiale Sonnwendviertel
Bloch-Bauer Promenade 4 Top 1B (30m links vom Haupteingang)
1100 Wien

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Betriebsvereinbarung “Technik”

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit der Soft- und Hardware und den erzeugten Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf technische Geräte und IT-Lösungen (Videoüberwachung, Kopiergeräte, elektronische Schlüsselsysteme, etc.).

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur Regelung des Einsatzes von technischen Systemen:
inkl. Anhang1_Datenblatt Enterprise Mobility Management Systems (S.15)
inkl. Anhang2_Datenblatt Videoüberwachung und Schließsysteme (S.19)
inkl. Anhang3_Datenblatt Mulitfunktionsgeräte (S.37)
inkl. Anhang4_Datenblatt 1450 Gesunheitsberatung Wien (S.40)
inkl. Anhang5_Datenblatt Telefonie BASIS (s.45)
inkl. Anhang5a_Datenblatt TelefonieERWEITERT (s.51)
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx
Anhang Datenblatt 1450 Gesundheitsberatung Wien

BV zur Regelung der Arbeitszeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der Mobilen Hauskrankenpflege

Hervorgehoben

Die BV gilt für Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der Mobilen Hauskrankenpflege. Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit für diese beiden Berufsgruppen und wird durch eine Vereinbarung ergänzt die den Schichtbetrieb näher regelt

BV Regelung der Arbeitszeit der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz in der MobHKP

Betriebsvereinbarung betriebliche Zusatzleistung inkl. einer betrieblichen Kollektivversicherung

Betriebsvereinbarung regelt für alle privatangestellten Mitarbeiter:innen Zusatzleistungen die man in unseren Betrieben  zusätzlich zu den bisherigen Vereinbarungen bekommt (Zusatzfreizeit, Geldleistung)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur Regelung der betrieblichen Zusatzleistung inklusive einer betrieblichen Kollektivversicherung
inkl.Anhang 1,2 und 3
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Beilage FAQ zur BV betriebliche Kollektivversicherung

2019/03/Anhang_2_Zuzahlungsvereinbarung_AN.pdf

FSW Fußballtraining

Fußballtraining – organisiert von Mario Palt !
1.) jeden Montag, von 17.30 bis 19.30 Uhr
Das Training findet in der Jugendsportanlage Herderpark /Eingang Am Kanal-Ecke Zehetbauergasse, 1110 Wien statt.
Erforderlich sind Hallenschuhe oder Stoppelschuhe für Kunstrasen!

2.) von September bis Juni (Schulzeit)
findet ein weiteres Training in einem Turnsaal statt:
Ort: 1030 Wien, Landstrasse Hauptstrasse 146
Tag und Zeit: Donnerstag von 18.00 – 19.30 Uhr

Die Kosten dafür übernimmt die Konzernvertretung FSW&Töchter!

Für weitere Informationen:
Mario Palt
Tel.: 05 05 379 – 20584
Mail: mario.palt@fsw.at

VORSORGE VERSICHERUNG – günstig für alle FSW Mitarbeiter:innen

Sie lesen richtig – Younion_die Daseinsgewerkschaft hat einen eigenen Versicherungsverein – eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versicherung seit über 50 Jahren.
Einerseits gewährt uns, im FSW&Töchter, dieser Verein die gleichen Sonderkonditionen wie für Gemeindebedienstete (auch für Familienmitglieder im selben Haushalt), Weiterlesen

Beratungen

Wir unterstützen bei

arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Wir beraten und unterstützen bei Fragen zu Gehaltsabrechnung, Zeiterfassung, Leistungsbewertung, Rechten bei Erkrankung, Freistellungen,…

persönlichen Problemen
Durch den Mitarbeiter:innen-Fonds haben wir die Möglichkeit, Kolleg:innen, die in finanzielle Not geraten sind, rasch und unbürokratisch zu unterstützen.
Auch bei anderen sozialen Problemen bieten wir Hilfestellung an – sei es im persönlichen Gespräch oder bei Bedarf auch durch die Vermittlung weiterer Unterstützungs-Angebote.

persönlicher Weiterentwicklung
Wir unterstützen KollegInnen bei ihrem Wunsch nach Weiterentwicklung im Unternehmen.

Mobbing / Burn Out / Diskriminierung
Wir beraten und unterstützen, wenn psychischer Druck ausgeübt wird und vermitteln die Hilfe weiterer Expert:innen.

Verträgen und Modellstellen
Wir erklären und kontrollieren Dienstverträge und beantworten offene Fragen zum Entgeltsystem des FSW, das auf einem Kollektivvertrag beruht.

Arbeitnehmer:innenschutz
Wir helfen Kolleg:innen dabei, ihre Rechte zu wahren und unterstützen bei der Lösung von Konflikten aller Art.

Beendigung von Dienstverhältnissen
Wir beraten und unterstützen Mitarbeiter:innen und sorgen, bei Bedarf, für die Einhaltung aller Rechte seitens des Unternehmens (Resturlaub, Abfertigung,…..).

Kultur
Wir organisieren Kulturveranstaltungen und Feste

Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit für das telefon- und webbasierte Erstkontakt- und Beratungsservice (TEWEB-Gesundheitsberatung)

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit (Schichtdienst) für MitarbeiterInnen im KundInnenservice Abteilung TEWEB-Gesundheitsberatung.

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung TEWEB-Gesundheitsberatung (mit Anhang 1, der die Schichten festlegt)
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Betriebsvereinbarung Zeiterfassung (ATOSS)

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit der Soft- und Hardware und den erzeugten Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf die Zeiterfassung (ATOSS im FSW&Töchter).

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Betriebsvereinbarung für die in der Obdach Wien gemeinnützige GmbH beschäftigten ArbeitnehmerInnen im Schichtdienst

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Arbeitszeit für die in der ODW beschäftigten KollegInnen im Schichtdienst.

nachzulesen im Intranet unter:

Feichtinger Schmuckhandel

Alle Mitarbeiter:innen des FSW haben die Möglichkeit, sich eine Feichtinger BusinessCard ausstellen zu lassen und von folgenden Vergünstigungen zu profitieren:

  • Schmuck zu Großhandelspreisen in allen Filialen sowie im Onlineshop
    www.feichtinger-shop.com (bis zu -40% auf Schmuck)
  • Qualität und Service aus Österreichs größter Schmuckmanufaktur
  • 10% auf Nächtigungen im Hotel Feichtinger Graz
  • Exklusive Rabatte auf feichtinger.preisvorteil.at

Die Feichtinger BusinessCard ist kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden und jederzeit kündbar.
LINK zur Feichtinger BusinessCard Anmeldung

Als weitere Aktion gibt es bis zum 30.9.2024 eine Ermäßigung von € 30,00 bei einem Einkauf ab € 125,00. Diese kann zusätzlich zum Großhandelspreis in allen Filialen und im Onlineshop eingelöst werden.
www.feichtinger-shop.com.
Der Gutschein kann auch bequem unter folgendem Link auf das Smartphone geladen werden:
LINK zum RABATT Gutschein

Hier geht´s zum aktuellen Katalog: www.feichtinger-shop.com/pages/katalog

Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung die nur zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber abgeschlossen werden kann. Betriebsvereinbarungen sind ebenso wie Gesetze und Kollektivverträge unmittelbar rechtsverbindlich. Eine Einzelvereinbarung in derselben Angelegenheit ist neben einer Betriebsvereinbarung nur zulässig, wenn sie den Arbeitnehmer günstiger stellt.

Die einzelnen aktuellen Betriebsvereinbarungen finden Sie im “dropdown” Menü Ihre Rechte & Pflichten unter Betriebsvereinbarungen und dem jeweiligen Betrieb

Betriebsvereinbarung mobile Datenerfassung (MOCCA)

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Umgang mit Hard-, Software und Daten der MitarbeiterInnen in Bezug auf die verwendete Software MOCCA zur mobilen Datenerfassung in der MHKP

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung zur mobilen Leistungserfassung
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

20150428_BV-mobilen-Leistungserfassung_MHKP

Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung 2021

Diese Betriebsvereinbarung ist notwendig um den, im Kollektivvertrag festgelegten Leistungslohn auszuzahlen. (die Höhe der Einzahlung in die “Auszahlungstöpfe” ist im Kollektivvertrag geregelt)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung Leistungsbewertung in der Fassung vom 1.1.2021:
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

BV für den 24.12 und 31.12

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Privatangestellte MitarbeiterInnen im FSW, der Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH und der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH. Die Vereinbarung regelt die Arbeitzeit und das zusätzliche Entgelt am 24.12 und 31.12, sofern es zwingend notwendig ist an diesen Tage Dienst zu verrichten (Definition in der BV)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung 24.12. und 31.12.
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx

Was ist ein Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag?

Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen (in der Regel zwischen Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen/verbände) abgeschlossen werden.
Diese Vereinbarungen gelten für die Arbeitsverhältnisse innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereiches (Branche, Gebiet, Unternehmen, Angestellte bzw. ArbeiterInnen).
Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der BetriebsinhaberIn, die z. B. Arbeitszeit, akkordähnliche Prämien und Entgelte für die ArbeitnehmerInnen regeln, usw.) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.
Auf ArbeitnehmerInnenseite werden Kollektivverträge in der Regel vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und den einzelnen Gewerkschaften (GPA-djp, GÖD, Younion, Bau-Holz, PRO-GE, Vida, GPF) ausverhandelt und abgeschlossen.
Kollektivverträge gelten meist für eine ganze Wirtschaftsbranche – ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich so kann ein Kollektivvertrag auch mit einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen werden – wie z.B. unser Kollektivvertrag für den FSW&Töchter. Weiterlesen

Ihre Rechte & Pflichten

Die meisten  “Rechte und Pflichten” in unserem Arbeitsleben werden im Kollektivvertrag und in den Betriebsvereinbarungen geregelt.

Eine Erklärung was eine Betriebsvereinarung ist finden sie unter Betriebsvereinbarung – die zugehörigen Dokumente finden Sie, geordnet nach Betrieb, im zugehörigen “dropdown” Menü.

Unseren aktuell gültigen Kollektivvertrag finden Sie unter Kollektivvertrag. Eine Erklärung zu Kollektivverträgen finden Sie im im zugehörigen “dropdown” Menü.

Warum Gewerkschaft

Gewerkschaft und Betriebsrat

Die Geschichte des Arbeitslebens zeigt, dass viele positiven Entwicklungen für die Arbeitnehmer:innen bis zum heutigen Stand nur aufgrund der kämpferischen Forderungen und den nachdrücklichen Verhandlungen der Gewerkschaft möglich waren.

Eine große Rolle spielt dabei auch die Arbeit der Betriebsräte. Für die Betriebe war und ist der Betriebsrat nach wie vor in vielen Fällen der verlängerte Arm der Gewerkschaft. Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Gewerkschaft findet auf mehreren Ebenen statt. Das bekannteste Beispiel sind die regelmäßig stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen. Neben dem wichtigen Teil der Anpassung der Gehälter, geht es um Umsetzungen auf Grund von Gesetzesänderungen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die entweder im Kollektivvertrag oder in weiterer Folge durch den Betriebsrat in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.

Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung und mehr Lohngerechtigkeit gibt es schon seit Bestehen der Gewerkschaft und konnten schon mehrfach durchgesetzt werden. Auch aktuell sind diese Forderungen Thema Nummer eins. Historische Erfolge der Gewerkschaft waren auch die Durchsetzung des „Weihnachts- und Urlaubsgeld“ sowie die Implementierung eines Arbeitnehmer:innenschutzes.

Neben den medial bekannten Themen, werden auch viele Einzelfallangelegenheiten in enger Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft regelmäßig bearbeitet. Die Gewerkschaft unterstützt ihre Mitglieder in notwendigen arbeitsrechtlichen Vertretungen, bietet Beratungen zum Pensionsantritt (-höhe), Lohn, Karenzberatung und beantwortet  dienst- und sozialrechtliche Fragen. Weiters unterstützt die Gewerkschaft ihre Mitglieder auch mit einer Arbeitslosenunterstützung, Berufsrechtschutz, Invaliditätsversicherung, Spitalgeld, etc.

Gewerkschaft heute
Arbeitslosigkeit, soziale Spaltung, prekäre Arbeitsverhältnisse, Angriffe auf die soziale Sicherung, der Abbau öffentlicher Leistungen – kurzum, die unsozialen Spuren, die die neoliberale Wirtschaftspolitik hinterlässt, sind  große Herausforderungen, für die die Gewerkschaft kämpft. Sie entwickelt eigene Konzepte, vor allem zur Überwindung von Arbeitslosigkeit, Teilhabe aller am gesellschaftlichen Reichtum, Emanzipation und Chancengleichheit in einer menschenwürdigen Gesellschaft.

Jedem einzelnen von uns sollte es bewusst und wichtig sein, gerade jetzt zusammenzuhalten und sich gemeinsam für wichtige gesellschaftspolitische Ziele einzusetzen. Denn die Mitglieder machen die Gewerkschaften stark. Diese Stärkung der Gewerkschaften ist wichtig um die Forderungen für die Arbeitnehmer:innen umsetzen zu können.

Aktueller Kollektivvertrag

Hier können sie den aktuellen Kollektivvertrag und die jeweilige aktuelle Novelle, der/die zwischen der Gewerkschaft Younion und dem FSW abgeschlossen wurde lesen/ downloaden:

Kollektivvertrag in der Fassung der 21. Novelle
21. Novelle zum Kollektivvertrag
Zusatz Kollektivvertrag zur 21. Novelle Mitarbeiterprämie

Kollektivvertrag ab 01.01.2024
20. Novelle zum FSW Kollektivvertrag 2024

FSW_Zuordnungstabelle Jobfamilien

Gehaltsschemata 2024

Unser Service für Sie

Intressensvertretung
Wir wurden von den angestellten Kolleg:innen im FSW und den Tochterunternehmen gewählt um ihre Interessen im Arbeitsleben wahrzunehmen, zu vertreten, zu fördern,  zu beraten, notfalls auch alles zu tun um diese durchzusetzen.
Weiters achten wir darauf , dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verträge (Kollektivvertrag), Erlässe, Verordnungen und Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung) eingehalten und durchgeführt werden.

Unabhängiges Handeln
Wir sind nicht weisungsgebunden und in unserer Funktion den Interessen der Kolleg:innen verpflichtet.

Betriebsvereinbarungen
Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen (innerbetriebliche Regelungen wie Gleitzeit, Datenschutz, Schichtdienst, Wiedereinstieg, usw.) und achten auf deren Einhaltung.

Kündigungen, Entlassungen, einvernehmliche Auflösungen
Wir
versuchen hier vor allem größtmögliche Unterstützung anzubieten –  sei es in Form von (Rechts-)Beratung, Verhandlung, Begleitung, Stützung und Unterstützung bis hin zur Stellungnahme oder Anfechtung bei Gericht (gilt nicht für einvernehmliche Auflösung)

Arbeitnehmer:innenvertretung
Wir arbeiten eng mit der Gewerkschaft YOUNION sowie mit der Arbeiterkammer zusammen.

Betriebsratsfolder

Behindertenvertrauensperson

Die Funktion der  Behindertenvertrauensperson ist im § 22 des Behinderteneinstellungsgesetzes festgelegt.

Sie ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten Behinderten im Einvernehmen mit dem Betriebsrat wahrzunehmen.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, der Behindertenvertrauensperson bei der Wahrnehmung der besonderen Belange der begünstigten Behinderten beizustehen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Betriebsrat

Die Geschichte “unseres” Betriebsrates” können sie direkt im Menüpunkt “über uns nachlesen. Im “dropdown” Menü können sie, je nach Betrieb die zuständigen Betriebsrät:innen auswählen.

Für Auskünfte, Terminvereinbarungen, Abholung und Abwicklung der Gutscheine steht Ihnen unser Sekretariat zur Verfügung:

Claudia Fröhlich
Betriebsratsbüro
1030 Wien, Guglgasse 7-9 / A.OG03.13
Telefon: 05 05 379 – 10603
Mail: br@fsw.at

Hermine Führer
Betriebsratsbüro
1030 Wien, Guglgasse 7-9/ A.OG 03.13
Telefon: 05 05 379 – 10966
Mail: br@fsw.at

Da es aufgrund von Home Office Tagen zu einer unregelmäßigen Anwesenheit vor Ort kommt, ersuchen wir Sie, uns auf jeden Fall telefonisch zu kontaktieren.

Selbstverständlich können sie unabhängig davon jederzeit alle angeführten Betriebsrät:innen – im Menüpunkt “über uns”  – direkt kontaktieren!

Einen Überblick über die Tätigkeiten der Betriebsrät:innen gibt ihnen auch unser Folder:

Betriebsratsfolder

Über uns

Der Betriebsrat besteht derzeit aus Betriebsrät:innen in sechs
Betriebsratskörperschaften (FSW, WBP, SUL, ODW, AWZ, LGM) und der Konzernvertretung. Diese  Gremien sind um die Anliegen aller Kolleg:innen bemüht.
Für spezielle Anliegen der jeweiligen Gruppen haben wir gewählte Behindertenvertrauenspersonen, einen gewählten Jugendvertrauensrat und eine gewählte Personalvertretung für Stadt Wien Beschäftigte.

Wir nehmen die vielfältigen Rechte der Arbeitnehmer:innen im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes wahr. Die zuständigen Personen finden Sie in der Rubrik “Über uns” im “dropdown” Menü.

Kurz unsere Geschichte als Betriebsrat
Schon recht bald nach Gründung des FSW, im Jahre 2001 haben sich Kolleg:innen entschlossen einen Betriebsrat zu gründen und eine Betriebsratswahl durchzuführen.
Am 1.Juli 2004 wurde der FSW durch die Zuweisung der Kolleg:innen aus der MA 47 und  aus Teilen der damaligen MA 12 und der MA 15 (kurzfristig zusammengeführt als MA 15 A) schlagartig um ca. 500 Mitarbeiter:innen größer. Bereits im Herbst 2004 wurde der neue Betriebsrat gewählt. 2005 begannen 10 Betriebsrät:innen ihre herausfordernde Tätigkeit  in einem Betrieb, der in rasender Geschwindigkeit wuchs und viele Aufgaben im Sozialbereich der Stadt Wien übernahm. Recht bald stellte sich heraus, dass aufgrund der Rechtsform viele wesentliche, arbeitsrechtliche Regelungen fehlten. Es mussten Arbeitszeitregelungen, ein Entgeltschema usw. verhandelt werden. Da kein bestehender Kollektivvertrag für den FSW gültig war, wurde ein eigener mit der jetzigen Gewerkschaft Younion (damals Gewerkschaft der Gemeindebediensteten) abgeschlossen.

Bereits bei der Betriebsratswahl 2008 hatte das Unternehmen FSW  4 “Töchterbetriebe”. So wurde es notwendig für die jeweiligen Betriebe im “Unternehmen FSW&Töchter” eigene Betriebsratskörperschaften und als “Dach” einen Zentralbetriebsrat zu gründen (ab Jänner 2022 dann statt dem Zentralbetriebsrat die Konzernvertretung).
Im Laufe der Zeit kam die AWZ als fünfte Betriebsratskörperschaft dazu.

Durch die wachsende Anzahl an Aufgaben und Mitarbeiter:innen (von ursprünglich 470 auf derzeit  2600) im Unternehmen entstanden eine Reihe von Betriebsvereinbarungen und wichtiger Regelungen. Die wichtigsten finden Sie unter “Rechte und Pflichten”.