Liebe Kolleg:innen,
In den letzten Monaten wurde vielen von Ihnen eine neue Stellenbeschreibung zur Unterschrift vorgelegt. Zahlreiche Kolleg:innen haben sich daraufhin an ihre Betriebsrät:innen gewandt.
Wir haben in unseren Sitzungen ausführlich über die neuen Stellenbeschreibungen diskutiert und uns dabei die folgende Meinung gebildet:
- Da die neuen Beschreibungen sehr allgemein gehalten sind, können die tatsächlichen Arbeitsinhalte darin nicht festgehalten werden.
- Die Tätigkeits-Landschaft des FSW und seiner Tochtergesellschaften ist sehr vielfältig und unterschiedlich – die Vereinheitlichung der Stellenbeschreibungen kann diese Vielfalt kaum abbilden.
Da die Jobfamilien (Zuordnungstabellen Jobfamilienfunktion, zu finden im Anhang 1 zum Kollektivvertrag) die Grundlage für die Gehalts-Einstufungen bilden, sollten daraus klare und transparente Informationen über Zugehörigkeit zu Beschäftigungsgruppen und Entlohnung abgeleitet werden können.
- Darüber hinaus benötigen wir aber auch eine detaillierte Beschreibung unserer jeweiligen Aufgaben!
Wir haben der Leiterin des Personalmanagements eine entsprechende Stellungnahme gesandt und hoffen auf weitere konstruktive Gespräche zu diesem Themenbereich.
Von Juristen der Arbeiterkammer haben wir erfahren, dass die Möglichkeit besteht, die Stellenbeschreibung „zur Kenntnis zu nehmen“ (statt sie nur zu unterschreiben), wenn keine Einigkeit darüber besteht. Eine solche Klarstellung ist auch im Nachhinein möglich. Dazu wäre es sinnvoll, die mit der Führungskraft tatsächlich vereinbaren Aufgaben schriftlich festzuhalten und in einem Protokoll oder E-Mail an diese zu übermitteln.
Mit herzlichen Grüßen,
Eure Betriebsrät:innen
Extrablatt 221_Stellenbeschreibung