BV für den 24.12 und 31.12

Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für Privatangestellte MitarbeiterInnen im FSW, der Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH und der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH. Die Vereinbarung regelt die Arbeitzeit und das zusätzliche Entgelt am 24.12 und 31.12, sofern es zwingend notwendig ist an diesen Tage Dienst zu verrichten (Definition in der BV)

nachzulesen im Intranet unter dem Titel:
Betriebsvereinbarung 24.12. und 31.12.
https://intranet.fsw.at/Service/Richtlinien-und-Prozesse/bv/Seiten/Startseite.aspx