Ergebnis der KV-Verhandlungen 2023 FSW & Töchter

Prämie zur Abfederung der Teuerung, Valorisierung aller Gehälter um 10,5 %.

​Bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen zwischen FSW-Geschäftsführung, der Daseinsgewerkschaft Younion und den Betriebsrät:innen wurde am 14. Juni 2023 eine Einigung erzielt. Im Fokus der diesjährigen Verhandlungen stand die aktuell hohe Inflation und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer:innen. Hier haben sich FSW-Geschäftsführung, Gewerkschaft und Betriebsrät:innen auf Maßnahmen geeinigt, die unmittelbar greifen und eine deutlich spürbare finanzielle Verbesserung mit sich bringen –​ im laufenden Kalenderjahr und natürlich langfristig. 

Das Maßnahmenpaket tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft und gliedert sich in zwei Teile:   

Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023: Teuerungsprämie – doppelte Prämie im Juli (steuer- und abgabenfrei)  

  • Ein Zusatzkollektivvertrag regelt die steuerbegünstigte Teuerungsprämie für Privatangestellte und Lehrlinge (ausgenommen Ferialarbeitnehmende). Die Möglichkeit der steuer- und sozialversicherungsfreien Teuerungsprämie ist eine Maßnahme des Bundes im Rahmen des Anti-Teuerungspakets und wird seitens FSW im Sinne der Arbeitnehmer:innen umgesetzt.  
  • Die Berücksichtigung der Teuerungsprämie entspricht für den Zeitraum 1.7.2023 – 31.12.2023 einer Erhöhung von 10,5 % des monatlichen regelmäßigen Gehalts gem. KV Punkt 41.2.
  • Die Verhandlungspartner:innen haben auf Grund der derzeitigen Teuerungsbelastungen entschieden, diese Prämie im ersten Auszahlungsmonat (Juli 2023) in doppelter Höhe auszuzahlen.
  • In jenen Gehaltsbändern bzw. Ausprägungen, in welchen durch die Auszahlung der maximal möglichen Teuerungsprämie (bis zu maximal Euro 3.000/Kalenderjahr 2023) die vereinbarte prozentuelle Erhöhung von 10,5 % nicht erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Zuzahlung bis zur Erreichung der vereinbarten Prozentzahl von 10,5 %. Diese Zuzahlung unterliegt nicht der Steuerbegünstigung.
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht. 
  • Die Entlohnung der Ferialarbeitnehmenden wird ab 1.7.2023 um 10,5 % erhöht.

Dieser Teil des Maßnahmenpaketes gilt bis 31.12.2023 und sorgt durch die steuer- und beitragsfreie Prämie für mehr Netto vom Brutto für alle Arbeitnehmer:innen. Die Ausgangsbasis für das zweite Maßnahmenpaket ist wieder die Gehaltstabelle sowie die IST-Gehälter der 18. Novelle (2022/2023).

Ab Jänner 2024: Valorisierung der Gehälter (ab 1.1.2024) –​ hier gelten wieder die üblichen Steuer- und Abgabenpflichten

  • Die monatlichen Kollektivvertragsgehälter werden um 10,5 % erhöht.
  • Die IST-Gehälter werden um 10,5 % erhöht. 
  • Die kollektivvertraglich geregelten Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um
    10,5 % erhöht. 
  • Die Lehrlingseinkommen und die Entlohnung der Ferialarbeitnehmer:innen werden um
    10,5 % erhöht.

Wir konnten damit erreichen, dass das Gehalt bei Vollzeitbeschäftigung somit jedenfalls über 2.000,– brutto liegt.

Diesem Abschluss sind intensive Diskussionen mit der Belegschaft vorausgegangen. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass uns alle die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen bereichsübergreifend bewegt haben. Im Rahmen der im Vorfeld stattgefundenen Betriebsversammlungen hat es dazu sehr lebhafte Diskussionen gegeben. Die aktive Beteiligung der Belegschaft an diesen Verhandlungen hat die Gewerkschaft bei den Verhandlungen wiederholt ins Treffen geführt, um einen guten Lohnabschluss zu erreichen. Und das ist mit diesem Abschluss letztendlich auch gelungen. Dafür möchten wir uns bei euch herzlich bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön auch an alle Mitarbeiter:innen, die durch ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft die Position von Arbeitnehmer:innenvertretungen gestärkt haben. Gemeinsam sind wir stark und können auch etwas bewegen!

Extrablatt Nr. 242_KV-Erhöhung 2023