Die Personalvertretung wird von den Magistrats-MitarbeiterInnen im FSW für jeweils fünf Jahre gewählt und beschäftigt sich mit deren spezifischen Anliegen, Ideen, Wünschen und Problemen. Die PersonalvertreterInnen des FSW bilden ein gemeinsames Gremium, den Dienststellen-Ausschuss, in dem über alle im FSW aktuellen Fragen diskutiert und abgestimmt wird. Die oft jahrelange Erfahrung und Expertise der Magistrats-KollegInnen gibt diesem Interessensvertretungs-Gremium fortlaufend wichtige Impulse.
Die Arbeit der Personalvertretung findet auf Basis des Wiener Personalvertretungsgesetzes statt. Unsere dort verankerten Mitwirkungsrechte betreffen in jeweils unterschiedlichem Ausmaß die Einführung von Kontrollmaßnahmen, technischen Systemen und neuen Arbeitsmethoden, die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Dienst- und Betriebsvorschriften sowie freiwillige Sozialleistungen, Versetzungen, Beförderungen etc. – Im FSW natürlich immer in Abstimmung mit den Betriebsrats-Gremien!
( https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften ).
Mindestens einmal jährlich organisiert die Personalvertretung eine Dienststellenversammlung, bei der alle Magistrats-MitarbeiterInnen des FSW stimmberechtigt sind und wesentlich zur Arbeit der Personalvertretung – wenn gewünscht und notwendig, auch zu deren Veränderung – beitragen können.