Intressensvertretung
Wir wurden von den angestellten Kolleg:innen im FSW und den Tochterunternehmen gewählt um ihre Interessen im Arbeitsleben wahrzunehmen, zu vertreten, zu fördern, zu beraten, notfalls auch alles zu tun um diese durchzusetzen.
Weiters achten wir darauf , dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verträge (Kollektivvertrag), Erlässe, Verordnungen und Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung) eingehalten und durchgeführt werden.
Unabhängiges Handeln
Wir sind nicht weisungsgebunden und in unserer Funktion den Interessen der Kolleg:innen verpflichtet.
Betriebsvereinbarungen
Wir verhandeln Betriebsvereinbarungen (innerbetriebliche Regelungen wie Gleitzeit, Datenschutz, Schichtdienst, Wiedereinstieg, usw.) und achten auf deren Einhaltung.
Kündigungen, Entlassungen, einvernehmliche Auflösungen
Wir versuchen hier vor allem größtmögliche Unterstützung anzubieten – sei es in Form von (Rechts-)Beratung, Verhandlung, Begleitung, Stützung und Unterstützung bis hin zur Stellungnahme oder Anfechtung bei Gericht (gilt nicht für einvernehmliche Auflösung)
Arbeitnehmer:innenvertretung
Wir arbeiten eng mit der Gewerkschaft YOUNION sowie mit der Arbeiterkammer zusammen.